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CybersecurityNIS2-Registrierung beim BSI: Schritt für Schritt erklärt
Wer unter NIS2 fällt, muss sich beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Das klingt nach Formular, braucht aber Vorlauf: Zuerst ist ein ELSTER-Zertifikat nötig, das per Post freigeschaltet wird. So gehen Sie vor.
Die Kernaussage vorweg: Die NIS2-Registrierung läuft in zwei Stufen. Erst beantragen Sie über „Mein Unternehmenskonto“ ein ELSTER-Organisationszertifikat, dann melden Sie sich damit im BSI-Portal an und machen die Angaben zu Ihrem Unternehmen. Die Frist beträgt drei Monate, nachdem ein Unternehmen betroffen ist. Für Unternehmen, die schon beim Inkrafttreten des Gesetzes betroffen waren, ist sie abgelaufen; das BSI fordert sie auf, sich umgehend zu registrieren.
Wer muss sich für NIS2 registrieren?
Alle besonders wichtigen und wichtigen Einrichtungen im Sinne des BSI-Gesetzes (§ 33 BSIG). Vereinfacht sind das Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme, die in einem der im Gesetz genannten Sektoren tätig sind. Ob das auf Ihren Betrieb zutrifft, erklärt unser Beitrag NIS2 im Mittelstand. Das BSI bietet außerdem eine unverbindliche Betroffenheitsprüfung auf seiner Webseite an.
Bis wann muss die Registrierung erfolgen?
Spätestens drei Monate, nachdem ein Unternehmen erstmals oder erneut unter NIS2 fällt (§ 33 Abs. 1 BSIG). Das NIS2-Umsetzungsgesetz gilt seit dem 6. Dezember 2025. Wer schon an diesem Tag betroffen war, musste sich also bis März 2026 registrieren. Das BSI schreibt dazu, dass die gesetzliche Frist abgelaufen ist und noch nicht registrierte Einrichtungen sich umgehend registrieren sollen. Wer erst später betroffen wird, etwa durch Wachstum, hat ab diesem Zeitpunkt wieder drei Monate.
Schritt für Schritt: So läuft die Registrierung
- 1
Steuernummer bereitlegen
Für das ELSTER-Organisationszertifikat braucht das Unternehmen eine deutsche Steuernummer, egal für welche Steuerart.
- 2
ELSTER-Organisationszertifikat beantragen
Der Antrag läuft über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK). Die Aktivierungsdaten kommen per E-Mail und zusätzlich per Brief an das Unternehmen. Laut BSI dauert der Postweg mindestens fünf Werktage. Das Zertifikat ist kostenlos.
- 3
Ein Zertifikat pro Person
Jedes Zertifikat gehört zu genau einem Benutzerkonto. Das BSI empfiehlt deshalb ein eigenes Zertifikat für jede Person, die später auf das BSI-Portal zugreifen soll, etwa Geschäftsführung und IT-Verantwortliche.
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Im BSI-Portal mit MUK anmelden
Im BSI-Portal wählen Sie „Mit MUK anmelden“, laden das Zertifikat hoch und geben sein Passwort ein. Die Firmendaten aus ELSTER werden angezeigt. Sind sie falsch, korrigieren Sie sie in „Mein ELSTER“, nicht im BSI-Portal.
- 5
NIS2-Registrierung ausfüllen
Im NIS-2-Bereich des Portals machen Sie die Angaben aus der Tabelle unten. Wer die Einrichtung als Erster registriert, wird Verwalter und kann weitere Kolleginnen und Kollegen einladen.
Welche Angaben verlangt das BSI?
Die Pflichtangaben stehen im Gesetz (§ 33 Abs. 1 BSIG), das BSI hat sie für das Portal konkretisiert. Legen Sie diese Informationen vorher zusammen:
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Unternehmen | Name, Anschrift, Rechtsform, Registerart, Registernummer und Registergericht (werden aus MUK übernommen) |
| NIS-2-Kontaktstelle | Organisationseinheit, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse |
| NIS-2-Kontaktperson | Name, Rolle oder Funktion, Telefonnummer, E-Mail-Adresse |
| Tätigkeit | Sektor, Branche und Einrichtungsart, EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie Dienste erbringen |
| Größe | Beschäftigtenzahl, Jahresumsatz und Bilanzsumme |
| Technik | Öffentlich erreichbare IP-Adressbereiche |
| Behörden | Zuständige Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder |
Tipp aus der Praxis: Die öffentlichen IP-Adressbereiche stehen in den Unterlagen Ihres Internetanschlusses oder kommen vom Netzbetreiber. Haben Sie mehrere Standorte oder Leitungen, gehören alle festen Adressen dazu. Dabei helfen wir gern.
Was gilt nach der Registrierung?
Ändern sich Angaben, müssen Sie das dem BSI unverzüglich melden, spätestens nach zwei Wochen, über das BSI-Portal. Das betrifft zum Beispiel eine neue Kontaktperson, einen Umzug oder neue IP-Adressen. Mit der Registrierung ist NIS2 aber nicht erledigt: Risikomanagement, Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen und die Verantwortung der Geschäftsleitung gelten weiter. Was dazu gehört, zeigt unsere Seite Cybersecurity.
Fazit
Die NIS2-Registrierung selbst ist überschaubar, der Engpass ist der Vorlauf: Zertifikat beantragen, Brief abwarten, Angaben zusammentragen. Wer betroffen und noch nicht registriert ist, sollte heute mit dem ELSTER-Antrag beginnen. Wir helfen beim Zusammentragen der technischen Angaben und prüfen mit Ihnen, welche Schutzmaßnahmen noch fehlen.
Quellen: § 33 BSIG (Registrierungspflicht) in der Fassung des NIS2-Umsetzungsgesetzes, BGBl. 2025 I Nr. 301; BSI, NIS-2-Pflichten; BSI, Mein Unternehmenskonto (MUK); BSI, Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung im BSI-Portal (abgerufen am 16.10.2026). Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.
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