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Telefonie & VerträgeRufnummernmitnahme ohne Ausfall: So wechseln Unternehmen den Anbieter, ohne dass das Telefon schweigt
Die Rufnummer steht auf Visitenkarten, Fahrzeugen, Rechnungen und im Google-Profil. Viele Betriebe bleiben deshalb bei einem zu teuren Anbieter, weil sie fürchten, beim Wechsel nicht erreichbar zu sein. Diese Sorge ist verständlich, aber mit der richtigen Vorbereitung unbegründet.
Die Kernaussage vorweg: Sie dürfen Ihre Festnetz- und Mobilfunknummern beim Anbieterwechsel mitnehmen, und das Gesetz begrenzt den Ausfall auf höchstens einen Arbeitstag. In der Praxis schweigt das Telefon fast nie wegen der Technik, sondern weil Unterlagen nicht zusammenpassen oder der Termin nicht abgestimmt ist. Wer die Portierung sauber vorbereitet, wechselt so, dass Kunden nichts davon merken.
Darf ein Unternehmen seine Rufnummern beim Wechsel behalten?
Ja, die Rufnummernmitnahme ist ein gesetzlicher Anspruch nach § 59 Telekommunikationsgesetz (TKG). Er gilt für Festnetz und Mobilfunk, für Einzelnummern ebenso wie für Rufnummernblöcke mit Durchwahlen. Der alte Anbieter darf die Portierung nicht verweigern, solange die Angaben im Auftrag mit seinen Vertragsdaten übereinstimmen.
Wichtig für Betriebe mit Telefonanlage: Ein Rufnummernblock wird in aller Regel als Ganzes portiert. Einzelne Durchwahlen aus einem Block herauszulösen, ist meist nicht vorgesehen. Planen Sie deshalb den Umzug des gesamten Blocks auf einmal.
Wie lange darf das Telefon beim Wechsel ausfallen?
Höchstens einen Arbeitstag, so schreibt es § 59 Abs. 2 TKG vor. Der bisherige Anbieter muss seine Leistung so lange weiter erbringen, bis die vertraglichen und technischen Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind. Dauert die Unterbrechung länger und haben Sie die Verzögerung nicht selbst verursacht, steht Ihnen nach § 59 Abs. 4 TKG für jeden weiteren Arbeitstag eine Entschädigung zu.
Auch nach einer Kündigung ist die Nummer nicht sofort verloren: Die Mitnahme können Sie noch bis zu einem Monat nach Vertragsende beantragen (§ 59 Abs. 6 TKG). Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Sicherer ist es, Kündigung und Portierungsauftrag von Anfang an gemeinsam zu planen.
Woran scheitert eine Portierung am häufigsten?
An Daten, die nicht übereinstimmen. Der alte Anbieter gleicht den Auftrag Zeichen für Zeichen mit seinem Vertrag ab. Schon eine abweichende Firmierung kann zur Ablehnung führen, und jede Ablehnung verschiebt den Termin.
| Stolperstein | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Firmenname weicht ab (z. B. „GmbH“ fehlt, alte Rechtsform) | Portierung wird abgelehnt | Firmierung exakt wie auf der aktuellen Rechnung angeben |
| Anschluss läuft auf eine Privatperson | Unterschrift des Vertragsinhabers fehlt | Vertragsinhaber vorab klären, ggf. erst umschreiben lassen |
| Nummernliste unvollständig (Fax, Notruf, Aufzug) | Einzelne Nummern bleiben zurück oder fallen weg | Alle Nummern aus den Rechnungen erfassen, nicht aus dem Gedächtnis |
| Kündigung ohne Portierungsauftrag | Nummer droht verloren zu gehen | Erst Portierung beauftragen, Kündigung läuft darüber mit |
| Neue Technik noch nicht bereit | Nummer ist umgezogen, aber nichts klingelt | Neuen Anschluss oder neue Anlage vor dem Stichtag testen |
Wie läuft ein Wechsel ohne Ausfall ab?
In vier Schritten, und der wichtigste passiert vor dem Umschalttag. Erstens die Bestandsaufnahme: Welche Verträge, welche Nummern, welche Laufzeiten gibt es? Zweitens der neue Anschluss: Er wird vollständig eingerichtet und getestet, solange die alten Nummern noch beim bisherigen Anbieter laufen. Drittens der Portierungstermin: Er wird auf einen ruhigen Tag gelegt, nicht auf den Monatsabschluss oder den Start einer Aktion. Viertens die Kontrolle: Am Umschalttag werden alle Nummern angerufen, auch Durchwahlen, Faxnummer und Weiterleitungen.
So haben wir für ein Ingenieurbüro in Reutlingen 40 Telefonarbeitsplätze auf eine neue Lösung umgestellt, ohne Unterbrechung im laufenden Betrieb.
Bei einer Cloud-Telefonanlage ist der Wechsel besonders gut planbar: Die Anlage samt Telefonen, Rufgruppen und Ansagen lässt sich vorab vollständig einrichten und testen. Am Stichtag ändert sich nur noch, wohin die Nummern geroutet werden.
Wer stellt den Portierungsauftrag?
Der neue Anbieter stellt den Portierungsauftrag, Sie unterschreiben ihn. Sie schließen Ihren Vertrag direkt beim neuen Netzbetreiber ab, und dieser holt die Nummern beim bisherigen Anbieter ab. Unsere Aufgabe ist alles drumherum: Wir vergleichen die Angebote aller Netze, verhandeln die Konditionen, gleichen Ihre Vertragsdaten vor dem Auftrag ab, stimmen den Termin mit Ihnen ab und bleiben Ihr Ansprechpartner, wenn am Stichtag etwas hakt.
Drei Fragen, bevor Sie den Anbieter wechseln
- 1
Kennen Sie alle Ihre Rufnummern?
Gehen Sie die letzten Rechnungen durch und listen Sie jede Nummer auf, auch Fax, Alarmanlage, Aufzugsnotruf und alte Nebenstellen.
- 2
Auf wen laufen die Verträge?
Prüfen Sie Firmierung, Anschrift und Kundennummer genau so, wie sie beim bisherigen Anbieter hinterlegt sind.
- 3
Ist die neue Technik vor dem Stichtag fertig?
Lassen Sie den neuen Anschluss oder die neue Anlage einrichten und testen, bevor die Nummern umziehen, nicht danach.
Fazit
Die Angst, beim Anbieterwechsel nicht erreichbar zu sein, hält viele Unternehmen in Verträgen fest, die längst nicht mehr passen. Das Gesetz schützt Ihre Rufnummern, und ein sauber vorbereiteter Wechsel sorgt dafür, dass Ihre Kunden davon nichts merken. Entscheidend sind übereinstimmende Daten, eine vollständige Nummernliste und eine Technik, die vor dem Stichtag läuft.
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